28 abs 1 s 1 nr 3 aufenthaltsgesetz
Als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht. Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen Ihre für den Familiennachzug erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Partner weiterhin gemeinsam in Deutschland leben möchten. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird, berechtigt diese weiterhin zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen. Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein.
28 Abs 1 S 1 Nr 3 Aufenthaltsgesetz: Grundlagen und Auswirkungen
Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst , Ermächtigungsgrundlagen , anderen geltenden Titeln , Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Aufenthaltserlaubnis nach den September geltenden Fassung findet weiter Anwendung auf Artikel 1 V. Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Artikel 1 AufenthRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Abschnitt berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen Artikel 50 2. BRBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Artikel 4 BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Für Ihre Internetseite - Ticker aktuellste Gesetzesänderungen.
Praktische Anwendung von 28 Abs 1 S 1 Nr 3 Aufenthaltsgesetz | Als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht. Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen Ihre für den Familiennachzug erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Partner weiterhin gemeinsam in Deutschland leben möchten. |
Die Bedeutung von 28 Abs 1 S 1 Nr 3 Aufenthaltsgesetz für Einwanderung | Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers. |
Praktische Anwendung von 28 Abs 1 S 1 Nr 3 Aufenthaltsgesetz
Februar BGBl. April BGBl. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AufenthG Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom Stand: Neugefasst durch Bek. Mai über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen ABl. EG Nr. L S. Juni zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom Juni ABl. November zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt ABl. September betreffend das Recht auf Familienzusammenführung ABl. EU Nr. November betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ABl. April über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren ABl.
Die Bedeutung von 28 Abs 1 S 1 Nr 3 Aufenthaltsgesetz für Einwanderung
Nach dieser Vorschrift werden bei der Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug "Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt". Die Verwendung des Begriffs "Haushaltseinkommen" macht deutlich, dass der Gesetzgeber insoweit von einer einheitlichen Betrachtung der häuslichen Familiengemeinschaft ausgeht. Ferner hat das BVerwG ausgeführt, dass nur das Abstellen auf die familiäre Bedarfsgemeinschaft der Lebenswirklichkeit gerecht wird. Es wäre lebensfremd, wenn man annähme, ein Ausländer, der Alleinverdiener ist, würde von seinem Einkommen zunächst seinen eigenen Bedarf decken und seiner Familie lediglich die verbleibenden Mittel zukommen lassen. Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer — für sich gesehen — seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte Urteil vom November a. April — sog. Unionsbürgerrichtlinie — gilt nach ihrem Art. Damit findet die Richtlinie keine Anwendung auf Unionsbürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht haben und sich stets in dem Mitgliedstaat aufgehalten haben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.