Adoption statt eigene kinder


Adoption lateinisch adoptio oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen können adoptiert werden; letztere nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall. Bei der Adoption von Volljährigen oder naher Verwandter gelten teilweise abweichende Regelungen. Das Rechtsinstitut der Adoption kam mit dem römischen Recht in den deutschen Sprachraum zur adoptio siehe Adoption im römischen Reich. Dabei ging es um die Auswahl des jeweils geeignetsten Kandidaten als Nachfolger. Die moderne Forschung hat diese idealisierende Sichtweise mittlerweile relativiert. In England, wo das römische Recht sehr wenig Eingang gefunden hat, war sie noch Ende des Jahrhunderts unbekannt. adoption statt eigene kinder

Adoption als Weg zur Familienbildung

Dies gilt für verschiedengeschlechtliche Paare wie für gleichgeschlechtliche Paare. Eine Adoption kann sinnvoll sein, wenn etwa zum getrennt lebenden Elternteil seit Jahren kein Kontakt besteht, der andere Elternteil verstorben oder unbekannt ist oder Stiefkinder erb- und unterhaltsrechtlich gleichgestellt werden sollen. Um das Wohl dieser Kinder zu garantieren, werden auch in diesen Fällen die Voraussetzungen und die Eignung des annehmenden Elternteils geprüft. Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter — etwa nach einer künstlichen Befruchtung bzw. Samenspende — die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt. Für eine Stiefkindadoption muss das Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Als feste Lebensgemeinschaft gilt, wer mindestens vier Jahre zusammenwohnt oder ein gemeinsames Kind hat und als Familie zusammen lebt.

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Warum Adoption vor eigener Fortpflanzung?

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Adoption: Eine andere Art der Elternschaft

Zwar müssen potenzielle Pflegeeltern laut der Internetseite "informationsportal-kinderwunsch. Adoptieren Sie ein Kind, übernehmen Sie die soziale Elternschaft auf Lebenszeit. Es ist somit Ihr Kind und nicht mehr das seiner leiblichen Eltern. Als Adoptiveltern erhalten Sie daher das Sorgerecht und müssen für dessen Unterhalt aufkommen. Normalerweise nimmt das Kind dann den Namen seiner Adoptiveltern sowie die deutsche Staatsbürgerschaft an, sofern es ursprünglich aus einem anderen Land stammt. Das Aufnahmeverfahren kann dabei mehrere Jahre dauern und ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Welche Dokumente Sie aufbringen müssen, um ein Kind zu adoptieren, erfahren Sie in einer Vermittlungsstelle, etwa einem Jugendamt. Adoption: Voraussetzungen, Kosten und rechtliche Grundlagen. Haben Sie bei der Adoption keinen Erfolg, können Sie stattdessen ein Pflegekind aufnehmen. Entsprechend kann der Aufenthalt der Kinder befristet sein, bis die leiblichen Eltern wieder für das Kind sorgen können. Ein Vorteil gegenüber der Adoption: Sie bekommen den Zuspruch für das Kind aufgrund eines kürzeren Bewerbungsverfahrens oft schneller als bei einer Adoption.