30 grad behinderung gleichstellung
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Menschen mit einem Grad der Behinderung GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Sie erhalten damit weitestgehend vergleichbare Ansprüche zu ihnen. Dafür müssen sie den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes der Agentur für Arbeit vorlegen und ihre Gleichstellung beantragen. Sie können von der Agentur gleichgestellt werden, wenn sie — ohne die Gleichstellung — auf Grund ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder das bestehende Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Bevor sie die Gleichstellung bewilligt, hört die Agentur den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung an. Um gleichgestellt zu werden, muss die betroffene Person Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Behinderung haben. Das gilt auch für fortgeschrittenes Alter, fehlende Qualifikationen oder eine allgemein schwierige Arbeitsmarktsituation.
30-Grad-Behinderung: Chancengleichheit für alle
Betroffene, bei denen die Voraussetzungen zutreffen, können einen Antrag bei ihrer Arbeitsagentur am Wohnort stellen. Das kann mündlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Die Arbeitsagentur schickt den Antragstellern ein Formular zum Ausfüllen zu. Auch der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung bekommen einen Fragebogen zugesandt und können Stellung nehmen. Dann prüft die Arbeitsagentur, ob im jeweiligen Fall die Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen und eine Gleichstellung ausgesprochen werden kann. Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Gleichstellung vorgenommen werden soll, wenn jemand infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Es müssen aufgrund der entweder Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt bestehen oder aber der Arbeitsplatz ist behinderungsbedingt gefährdet. Überdies muss der Arbeitsplatz "geeignet" sein. Das bedeutet, dass sich durch die Tätigkeit der Gesundheitszustand nicht verschlechtern darf.
Gleichstellung von Menschen mit 30-Grad-Behinderung | Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung unter 50 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Was bedeutet die Gleichstellung? |
Inklusion und 30-Grad-Behinderung: Herausforderungen und Lösungen | Eine Arbeit, in die Sie Ihre beruflichen Stärken und Erfahrungen einbringen können, ist Ihr Ziel — trotz Behinderung. Wir helfen Ihnen dabei — durch Beratung und zusätzliche finanzielle Unterstützung. |
30-Grad-Behinderung und Arbeitsmarkt: Integration und Gleichstellung | Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Menschen mit einem Grad der Behinderung GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. |
Gleichstellung von Menschen mit 30-Grad-Behinderung
Eine Arbeit, in die Sie Ihre beruflichen Stärken und Erfahrungen einbringen können, ist Ihr Ziel — trotz Behinderung. Wir helfen Ihnen dabei — durch Beratung und zusätzliche finanzielle Unterstützung. Wir arbeiten dazu eng mit Bildungsanbietern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Ihrer Region zusammen. Zudem sind wir in ständigem Austausch mit Einrichtungen und Organisationen, die ebenfalls das Ziel haben, die beruflichen Perspektiven für schwerbehinderte Menschen zu verbessern. Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über Ihre Einschränkungen. So kann sie frühzeitig für Sie nach einer Stelle suchen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist. Wenn wir wissen, wie sich Ihre Behinderung auf Ihre beruflichen Möglichkeiten auswirkt, können wir eine passgenaue Stelle für Sie finden. Um das gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, beauftragen wir die Expertinnen und Experten aus den Fachdiensten der Bundesagentur für Arbeit — dem Ärztlichen Dienst ÄD oder dem Berufspsychologischen Service BPS. Auf Basis Ihrer Angaben in einem Gesundheitsfragebogen und den gegebenenfalls eingereichten medizinischen oder psychologischen Unterlagen erstellt der jeweilige Fachdienst ein Gutachten.
Inklusion und 30-Grad-Behinderung: Herausforderungen und Lösungen
Wurde einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitskraft gekündigt, ohne dass der Beschäftigungsbetrieb vorher die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat, kann die beschäftigte Person mit einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Wird die Kündigung als rechtswidrig anerkannt, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort. Das Integrationsamt wägt vor einer Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung das Interesse der schwerbehinderten bzw. Möglich ist z. Sind die erforderlichen Unterstützungen für den Beschäftigungsbetrieb zumutbar, ist er zur Durchführung verpflichtet. Eine Kündigung kann so häufig vermieden werden. Schwerbehinderte angestellt Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung GdB von 50 und mehr haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von in der Regel einer Arbeitswoche. Im Allgemeinen sind dies 5 zusätzliche Tage pro Jahr. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht ab dem Zeitpunkt, ab dem das Versorgungsamt die Schwerbehinderung feststellt.